10 Abs. 4 des Standeskommissionsbeschlusses Moorlandschaft Säntis und Fähnerenspitz ist das Anlegen neuer Wege oder der Ausbau bestehender Wege untersagt. 3.3. Der geplante Wanderweg Langälpli-Löchli-Holzlagerplatz Herz führt durch das Moorlandschaftsobjekt Nr. 62 Schwägalp des Bundesinventars der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Anhang 1 der Moorlandschaftsverordnung).