Eine gute und offizielle Ausschilderung des Wegs helfe, die Anzahl der wilden Wege zu verringern und die Nutzung und Störung zu kanalisieren. Die Aufnahme des Wegs in den Wanderwegnetzplan erfolge auch im Interesse des Natur- und Artenschutzes. Sollte die Ausschilderung nicht zur gewünschten Kanalisierung führen, bestehe noch die Möglichkeit, ein Wegegebot einzuführen.