2.2. Die Standeskommission erwiderte, die Jagd- und Fischereiverwaltung und das Oberforstamt stuften die allfällige Störung als vertretbar und tolerierbar ein und sie würden auch den positiven Effekt der Kanalisierung und der besseren Berechenbarkeit für die Tiere sehen. Der Weg werde bereits heute begangen, wodurch der Lebensraum der Auerhühner zweigeteilt werde. Der bestehende Weg solle zudem nicht ausgebaut werden, sondern bleiben, wie er sei. Eine gute und offizielle Ausschilderung des Wegs helfe, die Anzahl der wilden Wege zu verringern und die Nutzung und Störung zu kanalisieren.