für Säugetiere und Vögel erhalten.“ Bei den Schutzzielen von Teilraum 1: Kronbergkette mit Schwägalp und Fähnern, sei folgendes betroffen: „5.3 Den strukturreichen und störungsarmen Lebensraum für Gebirgsvögel, insbesondere für das Auerwild, erhalten» (BF act. 13). Mit der Neuaufnahme des Wanderwegs in den Wanderwegnetzplan gehe eine erhebliche Störung für das dort lebende Auerhuhn einher. Zudem werde dessen Lebensraum zerschnitten. Folglich liege eine Beeinträchtigung der Schutzziele des BLN-Objekts Nr. 1612 vor.