Die natürlichen und naturnahen Lebensräume in ihrer Unberührtheit und räumlichen Vernetzung erhalten. 3.6 Die vielfältigen Lebensräume in ihrer Qualität sowie ökologischen Funktion und mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten erhalten. 3.7 Die abwechslungsreichen und störungsarmen Lebensräume als Einstandsgebiete 54 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide