Moorlandschaftsverordnung). Mit der Neuaufnahme des Wanderwegs in den Wanderwegnetzplan gehe eine starke Störung für das dort lebende Auerwild einher. Zudem werde dessen Lebensraum zerschnitten. Die Bezeichnung des Wanderwegs könne vorliegend somit nicht als mit den konkreten Zielen der Moorlandschaft verträglich eingestuft werden. Zu diesem Ergebnis komme zurecht auch die kantonale Fachstelle für Natur und Landschaft und beantragte daher, dass auf die Aufnahme des Wegabschnittes im Wanderwegnetzplan zu verzichten sei.