Die Schutzinteressen seien somit auch als von nationaler Bedeutung einzustufen und überwiegten generell, ausser es handle sich um Eingriffsinteressen von ebenfalls nationaler Bedeutung. Aus Sicht des Beschwerdeführers würden die verschiedenen Schutzziele in der durch die Standeskommission durchgeführten Interessenabwägung nicht ausreichend gewichtet und berücksichtigt. Der Bezirksrat Schwende hätte bereits 2004 den Antrag gestellt, den Weg Herz-Löchli-Langälpli in das Wanderwegnetz aufzunehmen. Damals habe die Standeskommission ausgeführt, dass die Wegstrecke durch das Potersalper Herz das wohl letzte Einstandsgebiet des Auerwilds im Kanton Appenzell I.Rh. sei.