Auch den Schutzanliegen der Eidgenössischen Jagdbanngebiete, insbesondere dem Interesse am Erhalt der Artenvielfalt, sei ein entsprechendes Gewicht beizumessen. Der hohe natur- und jagd- schutz-rechtliche Stellenwert, welcher der Gegend beizumessen sei, ergebe sich schon daraus, dass sie als «eidgenössisches Jagdbanngebiet» ausgeschieden worden sei. Die Schutzinteressen seien somit auch als von nationaler Bedeutung einzustufen und überwiegten generell, ausser es handle sich um Eingriffsinteressen von ebenfalls nationaler Bedeutung.