Der Schutz der Tiere vor Störung, insbesondere der Schutz des Auerhuhns, seien Teil der Zielsetzungen des Jagdbanngebiets Nr. 16 Säntis. Mit dem neu offiziell ausgeschilderten Wanderweg würde eine Nutzungsintensivierung und damit eine zusätzliche Störung dieser schutzwürdigen Lebensräume erfolgen. Diese sei aufgrund der bereits existierenden Störungen als erheblich einzustufen und sei nicht mit den Schutzzielen des Jagdbanngebiets vereinbar.