Von den seltenen und bedrohten Arten, deren Erhaltung die Eidgenössischen Jagdbanngebiete nach Art. 1 VEJ dienten, komme im Jagdbanngebiet Säntis unter anderem das Auerhuhn (Tetrao urogallus) vor. Das Auerhuhn sei eine geschützte Art und gemäss Roter Liste der Brutvögel in der Schweiz stark gefährdet. Unter den National Prioritären Arten zähle es zu den Arten mit der höchsten Prioritätsstufe 1. Sein Lebensraum gelte somit als schutzwürdiger Lebensraum im Sinne von Art. 18 Abs. 1bis NHG i.V.m. Art. 14 Abs. 3 lit. b NHV, dessen Erhaltung gemäss Art. 6 Abs. 3 VEJ besondere Beachtung zu schenken sei.