nicht verschwunden seien, reduziert oder im Idealfall beseitigt werden. Die Beschwerde ist folglich gutzuheissen. Der Rekursentscheid der Standeskommission vom 14. März 2023 (Prot. Nr. 264) und der Einspracheentscheid des Bezirks Schwende vom 29. September 2021 sind aufzuheben. (…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Verwaltungsgericht, Entscheid V 7-2023 vom 21. März 2024 48 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide 6. Wanderwegnetzplan