Statt neue offizielle Wanderwege zuzulassen, wären vielmehr – wie auch die Referenzliste ML 62 Schwägalp darauf hinweist und die VEJ gebietet - zusätzliche Massnahmen zugunsten der Auerhühner nötig, wie beispielsweise Hinweistafeln mit Angaben zum Schutzgebiet, zusätzliche Lebensraumaufwertungen sowie Lenkungsmassnahmen, mit denen Störungen durch den Menschen weiter reduziert werden könnten, wie Weggebote oder Wegverbote.