6. Zusammenfassend widerspricht die Aufnahme des geplanten Weges in den Fuss- und Wanderwegnetzplan den Zielen des verfassungsmässig garantierten Moor- und Moorlandschaftsschutzes, des BLN-Objekts 1612 Säntisgebiet und des eidgenössischen Jagdbanngebietes Nr. 16 Säntis, das Auerwild zu erhalten. Die Strecke Langälpli- Löchli-Holzplatz zur Waldstrasse darf folglich nicht in den Fuss- und Wanderwegnetzplan aufgenommen werden.