5.2. Der geplante Wanderweg führt durch das Eidgenössische Jagdbanngebiet Nr. 16 Säntis. Wie erwähnt führt er zur Zerschneidung des Lebensraums des stark gefährdeten Auerwilds und dessen Begehung und Unterhalt zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Auerwildbestands, was mit einem zentralen Teil des Schutzziels dieses Jagdbanngebietes nicht vereinbar ist. Die Aufnahme des geplanten Wegs in den Fuss- und Wanderwegnetzplan würde somit auch gegen die Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete verstossen und wäre bundesrechtswidrig.