Heft 1 / März 2008 107, S. 114). Die Aufnahme des geplanten Wegs in den Fuss- und Wanderwegnetzplan widerspricht folglich dem nationalen, spezifischen Schutzziel des BLN-Objekts, den Lebensraum des Auerwilds zu erhalten. Hinzu kommt, dass er nicht notwendig, ja sogar überflüssig ist, zumal genügend Wanderwege ausserhalb des Auerwild-Lebensraums bestehen. Schliesslich wird mit dem geplanten Wanderweg kein gleichwertiges Interesse von nationaler, sondern höchstens ein touristisches Interesse von regionaler