Ein neuer offizieller Wanderweg würde den Auerwild-Lebensraum zerschneiden und zusammen mit den regelmässig durchzuführenden Unterhaltsarbeiten zu einer starken Störung des Auerwilds führen. Die Aufnahme der geplanten Strecke Langälpli-Löchli-Holzplatz zur Waldstrasse in den Fuss- und Wanderwegnetzplan und somit die Nutzung als Wanderweg widerspricht damit dem Ziel des bundesverfassungsmässig garantierten Moor- und Moorlandschaftschutzes, das Auerwild zu erhalten und sie ist deshalb unzulässig.