Auch die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz führte an, aus ihrer Sicht könnten die Aufnahme eines bestehenden Wegs, ein Ausbau oder das Anlegen eines neuen Wegs zu einer verstärkten Nutzung führen und den Lebensraum störungsempfindlicher Tierarten beeinträchtigen. Es müsse deshalb auf die Aufnahme dieses Wegabschnitts in den Netzplan verzichtet werden. 45 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide