Konsequenterweise wies die Standeskommission den Antrag des Bezirksrats Schwende noch im Jahr 2004, denselben Weg Herz-Löchli-Langälpli in das Fuss- und Wanderwegnetz aufzunehmen, ab mit der Begründung, mit dem Verzicht auf die Aufnahme des Weges in den Netzplan könne ein Beitrag an das Überleben des Auerwilds als seltenen Wildart geleistet werden. Die touristische Bedeutung des Weges sei im Vergleich zum Interesse an der Erhaltung einer bedrohten Tierart von untergeordneter Bedeutung. Die Standeskommission führt in ihrem Rekursentscheid vom 14. März 2023 nicht an, dass sich die Situation betreffend Auerwild seit ihrem letzten Entscheid im 2004 geändert haben soll.