Als besonderes Schutzziel ist die Erhaltung der geschützten und/oder gesamtschweizerisch bedrohten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt; vor allem solle das Auerwild in überlebensfähigen Populationen vorkommen können. Dabei dürfe die Nutzung durch Tourismus den Zielen des Moorbiotop- und Moorlandschaftsschutzes nicht widersprechen. Die Referenzliste weist auf allenfalls gebietsweise Einschränkung der Nutzung als Erholungsgebiet hin, indem keine neuen Wege im Bereich der Moore angelegt und Erholungssuchende durch Sperrung der Wege geführt werden sollten.