42 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide ausgeübt und gefördert werden. Der geplante Weg sei nicht erforderlich. Die Beeinträchtigung des schutzwürdigen Lebensraums durch die absehbare Nutzungsintensivierung verstosse daher gegen Bundesrecht, weshalb der Entscheid der Standeskommission rechtswidrig und aufzuheben sei.