Bei all diesen Interessen gegen die Aufnahme des Wanderwegs gehe es um orts- und artenspezifische Interessen. Der Schutz sei dort erforderlich und könne nur dort vorgenommen werden, wo diese Arten und Schutzgebiete existierten. Werde er vernachlässigt, gingen die Lebensraumqualitäten und Arten ersatzlos verloren. Entsprechend gewichtig seien diese Interessen. Die allgemeinen touristischen Interessen seien demgegenüber von untergeordneter Natur, bestehe doch ein vielfältiges, dichtes Wanderwegnetz und könne die Freizeit- und Erholungsnutzung an unzähligen anderen Orten frei