der Moorlandschaftsverordnung, wonach auf geschützte und gefährdete Pflanzen- und Tierarten Rücksicht zu nehmen sei. Ebenso verletze er das spezifische Schutzziel des Teilraums 1 des BLN-Gebiets Säntis, wonach der strukturreiche und störungsarme Lebensraum für Gebirgsvögel, insbesondere für das Auerwild, zu erhalten sei.