eidgenössisches Jagdbanngebiet, durch ein Kerngebiet im Sinne von Objektblatt L.6 des kantonalen Richtplans, durch eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung, durch das rechtskräftig ausgeschiedene Sonderwaldreservat Bruggerwald-Kronberg und durch den Teilraum 1 des BLN-Gebiets Säntisgebiet. Vor allem aber handle es sich um das wohl letzte, kantonsübergreifende Auerhuhngebiet.