2. 2.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, der Weg Herz-Löchli-Langälpli, welcher in den Wanderwegnetzplan aufgenommen werden soll, verlaufe quer durch eine grosse, bis anhin von Wanderwegen unberührte Landschaftskammer, durch ein 40 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide