Der Weg, welcher schon bisher begangen worden sei, würde trotz Aufnahme in den Fuss- und Wanderwegnetzplan eine Nebenroute bleiben und die Zunahme neuer Nutzerinnen und Nutzer werde gering ausfallen und die ruhesuchenden Einheimischen nicht auf neue wilde Wanderwege vertreiben. Die Störung durch diese geringe Nutzungsintensivierung werde durch den positiven Effekt der Kanalisierung und der dadurch besseren Berechenbarkeit für das Wild kompensiert. 39 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide