Nach zwei Stunden Gesprächen mit Altersheim-Bewohnern müsse sich die Patientin aber wieder hinlegen und Pause machen. Das PMEDA-Gutachten hat diese sowohl vom Hausarzt als auch vom Facharzt festgehaltene Einschränkung der Beschwerdeführerin ungenügend berücksichtigt. Jedenfalls verdient der fachärztliche Bericht von Dr. med. D. besonderen Stellenwert (vgl. BGer 4A_526/2014, E. 2.4.) und seine Einschätzung, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr vollzeitig arbeitsfähig sein könne, ist aufgrund der multiplen körperlichen Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin nicht von der Hand zu weisen. Das PMEDA-Gutachten lässt demnach im