Sie müsse regelmässig abliegen, sitzende Tätigkeiten, die länger als zwei Stunden dauern würden, seien ihr nicht zuzumuten. Auch im Rahmen der Haushaltstätigkeiten oder auch freiwilligen Aktivitäten ausserhalb der Wohnung könne sie nicht länger als ein bis zwei Stunden aktiv sein. Dr. med. I. gab in seinem Schreiben vom 7. Juni 2023 an, die Patientin wäre motiviert, sich im Alltag einzubringen und begleite jemanden von der Pro Senectute stundenweise in die Altersheime. Nach zwei Stunden Gesprächen mit Altersheim-Bewohnern müsse sich die Patientin aber wieder hinlegen und Pause machen.