Die Gutachter haben sich schliesslich mit den in den Akten zu findenden Angaben, dass die Beschwerdeführerin nicht länger als zwei Stunden sitzen könne, nicht auseinandergesetzt. So gab einerseits die obvita bereits in ihrem Schlussbericht über die Belastungstherapie an, dass der Beschwerdeführerin das längere Sitzen Mühe und Schmerzen bereitet habe, und andererseits wies Dr. med. D. in seinem Bericht vom 5. Oktober 2022 darauf hin, dass langes Sitzen ab etwa drei Stunden zu einem Unwohlsein im Rücken führe, sodass die Beschwerdeführerin die Position ändern und auch abliegen müsse.