Einschränkungen vorgebracht, welche im Gutachten nicht berücksichtigt worden wären. Das PMEDA-Gutachten vom 18. Juli 2022 sei von qualifizierten Fachärzten vorgenommen worden und erfülle die von der Rechtsprechung (BGE 134 V 231 E. 5.1) aufgestellten formellen und materiellen Voraussetzungen an ein lege artis abgefasstes beweiskräftiges Gutachten. Für die Invaliditätsbemessung sei somit von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in leidensangepassten Tätigkeiten auszugehen.