1.2. Die Beschwerdegegnerin erwidert, die angefochtene Verfügung würde sich in medizinischer Hinsicht massgeblich auf das polydisziplinäre Gutachten der PMEDA vom 18. Juli 2022 stützen. Die Beschwerdeführerin sei an den Explorationsdaten 27. und 29. April 2022 sowie am 14. Mai 2022 in den Fachdisziplinen Psychiatrie, Allgemeine Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie begutachtet worden. Die Gutachter hätten anhand der objektiven Befundgebung die sich ergebenden qualitativen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit bestimmt.