Schliesslich gab Dr. med. H. in ihrem psychiatrischen Teil-Gutachten an, in der sozialen Interaktion sei die Versicherte unauffällig und angemessen, in der Exploration hätte sich kein Hinweis auf verminderte Kooperation und Motivation ergeben. Es bestehe insgesamt kein psychisch beeinträchtigter Eindruck. Aktuell habe kein namhaft schmerzgeplagter klinischer Eindruck bestanden. Es bestehe kein Anhalt für eine psychische Erkrankung mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. 7. Mit Vorbescheid vom 22. Dezember 2022 stellte die IV-Stelle Appenzell I.Rh. A. eine Invalidenrente von 1. Januar 2019 bis 28. Februar 2022 in Aussicht.