Eine angepasste, körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeit sei ohne Einschränkung und nach Abschluss der Nachbehandlung und Rehabilitation der Folgen der Lendenwirbelsäulenoperation vom August 2021 als leidensgerecht anzusehen. Die Versicherte sei in angepasster Tätigkeit zu 100% arbeitsfähig.