Die Versicherte sei zuletzt erwerbstätig als angestellte Taxifahrerin, Pensum 100% im Zeitraum 2011 bis 2018, gewesen. Widersprüchlich zum hier demonstrierten nahezu aufgehobenem Einsatz des rechten Beines sei der nicht seitendifferente Muskel- und Weichteilumfang der Beine gewesen, was Zweifel an der Ausprägung der Nichtbelastbarkeit des rechten Beines aufscheinen lasse. Eine angepasste, körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeit sei ohne Einschränkung und nach Abschluss der Nachbehandlung und Rehabilitation der Folgen der Lendenwirbelsäulenoperation vom August 2021 als leidensgerecht anzusehen.