Die Versicherte demonstriere eine nicht zu leistende Gehfähigkeit, Schonung und Mindereinsatz des rechten Beins sowie Schonsitz unter Entlastung der unteren Rückenregion mit Schonhaltung des unteren Rückens. Zudem präsentiere sie einen leicht schmerzgeplagten klinischen Gesamteindruck. Die Beweglichkeit des Rumpfes sei nicht eingeschränkt, die Beweglichkeit und Entfaltung der Lendenwirbelsäule sei deutlich eingeschränkt. Deutliche Schonungstendenz des rechten Beines, Stand mit Entlastungszeichen, Zehenspitzen- und Fersenstand links mühevoll und stark eingeschränkt ausführbar, rechts nicht prüfbar.