Mit Berücksichtigung der Aktendaten, der hiesigen Anamnese und dem hiesigen neurologischen Untersuchungsbefund liege eine Affektion der Nervenwurzeln L4, L5 und S1 rechts vor. Darüber hinaus bestehe eine leichtgradige distal symmetrische sensible diabetische Polyneuropathie. Für körperlich leichte, sitzend ausgeübte Tätigkeiten ergebe sich keine namhafte Einschränkung. Die Angaben zur Lähmung im rechten Bein seien plausibel.