Dr. med. F. hielt in seinem neurologischen Teil-Gutachten fest, die Versicherte habe angegeben, langes Sitzen führe zu Schmerzen im Becken. Es liege Auskunftsbereitschaft und adäquat motivierte Mitarbeit vor. Eine aussergewöhnliche Anspannung sei nicht erkennbar. Während der gesamten Untersuchung bestehe kein schmerzgeplagter Eindruck, kein Schonsitz und keine Schonhaltung. Mit Berücksichtigung der Aktendaten, der hiesigen Anamnese und dem hiesigen neurologischen Untersuchungsbefund liege eine Affektion der Nervenwurzeln L4, L5 und S1 rechts vor.