bewege sich im Rollstuhl. Während der gesamten Untersuchung bestehe kein wesentlich schmerzgeplagter Eindruck, kein Schonsitz und keine Schonhaltung. Der Medikamentenspiegel von Metamizol sei nachweisbar. Die Versicherte berichte, sie könne nur zwei Minuten stehen, das Gehen sei mit Hilfsmittel (Rollator) lediglich 50 Meter am Stück möglich. Für die geklagten Beschwerden der Versicherten würden sich in der aktuellen Untersuchung insgesamt keine internistischen Ursachen finden.