Hinsichtlich angepasster Arbeiten liessen die hier erhobenen Befunde und die Indikatoren jedoch eine Belastbarkeit zu, die zudem durch eine Gewichtsreduktion stabilisiert werden könne. Eine Mitarbeit der Versicherten bei einer Gewichtsreduktion sei medizinisch gut zumutbar, stehe in ihrem Gesundheitsinteresse und dürfe auch als Mass des subjektiven Leidensdrucks verstanden werden. Gesundheitsstörungen, die eine Einschränkung der Belastbarkeit in wechselbelastenden, körperlich leichten Tätigkeiten in einem Pensum von 9 Stunden arbeitstäglich bedingen würden, seien hier nicht anhand objektiver Befunde zu erheben gewesen.