Die angestammte Tätigkeit einer Taxifahrerin werde zumeist als erloschen angesehen (spätestens seit 2018). Für angepasste Tätigkeiten würden keine definitiven Bewertungen vorliegen, zuletzt sei eine Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten von 50% für möglich gehalten und unter den Vorbehalt einer definitiven Klärung gestellt worden. Hinsichtlich angepasster Arbeiten liessen die hier erhobenen Befunde und die Indikatoren jedoch eine Belastbarkeit zu, die zudem durch eine Gewichtsreduktion stabilisiert werden könne.