3. Im Rahmen der von der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. am 11. Dezember 2020 verfügten Integrationsmassnahmen absolvierte A. vom 1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 in der obvita, Berufliche Integration, St.Gallen, ein Belastbarkeitstraining. Gemäss Schlussbericht der obvita vom 5. März 2021 über dieses Belastbarkeitstraining sei die körperliche Belastbarkeit und Stabilität während der Massnahme als instabil wahrgenommen worden. A. schien sich sehr zu bemühen. Dennoch habe sie, unabhängig von der Tätigkeit, grosse Schmerzen geäussert. Sie habe berichtet, dass sie schnell an ihre körperliche Grenze gestossen sei.