Insbesondere lässt sein Bericht eine Auseinandersetzung mit den im MEDAS-Gutachten aufgeführten Inkonsistenzen sowie dem gutachterlichen Hinweis, die Bewertung von Dr. med. B. würde versicherungsfremde Einflussfaktoren offensichtlich ungenügend abgrenzen und die von ihm angegebene Schwere der psychischen Symptomatik finde kein Korrelat in der Behandlungsaktivität, vermissen. Er legt seinem Bericht keinen aktuellen Medikamentenspiegel des Beschwerdeführers bei, welcher belegen könnte, dass der Beschwerdeführer im Gegensatz zum Zeitpunkt der Begutachtung die angegebenen Medikamente aktuell auch einnehme.