Auch hält Dr. med. B. zu den von ihm aufgeführten stationären Klinikaufenthalten und ambulanten Therapien einzig fest, der jetzige Zustand sei nicht mehr verbesserungsfähig, ohne jedoch anzugeben, welche Therapien der Beschwerdeführer in Anspruch genommen hat. Auch bleibt unklar, welche stationären Klinikaufenthalte und ambulanten Therapien überhaupt in den massgebenden Zeitraum von November 2021 bis 11. Juli 2023, somit in rund eineinhalb Jahren, fallen. Insbesondere lässt sein Bericht eine Auseinandersetzung mit den im MEDAS-Gutachten aufgeführten Inkonsistenzen sowie dem gutachterlichen Hinweis, die Bewertung von Dr. med.