Eine massgebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei somit zumindest glaubhaft. Der Facharzt Dr. med. B., der die gesundheitlichen Störungen des Beschwerdeführers und auch deren Entwicklung bestens kenne, habe gestützt auf die von ihm erhobenen Befunde eine massgebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands attestiert. Nur weil die Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung im MEDAS-Gutachten diskutiert, aber nicht gestellt worden sei, bedeute dies nicht, dass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht glaubhaft sei. Das gelte auch in Bezug auf die Medikamente.