3.4. Der Beschwerdeführer lässt ausführen, als langjähriger Behandler sei Dr. med. B. auch der soziale Kontext des Beschwerdeführers bekannt. In Kenntnis desselben beschreibe deshalb Dr. med. B. die Befunde, mit denen die Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers zum Ausdruck komme, nämlich ein ausgeprägtes Morgentief, Antriebslosigkeit und Hoffnungslosigkeit. Ferner lege der behandelnde Facharzt dar, dass der jetzige Zustand trotz stationärer Klinikaufenthalte und ambulanter Therapie nicht verbesserungsfähig sei. Eine massgebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei somit zumindest glaubhaft.