3.3. Diesen Sprechstundenbericht legte die Beschwerdegegnerin vor Erlass ihrer Verfügung Dr. med. C., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, RAD Ostschweiz, vor und stellte ihr die Frage, ob dieser glaubhaft mache, dass sich seit der ablehnenden Verfügung vom 24. November 2021 der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers in erheblicher Weise geändert habe. Dr. med. C. nahm dahingehend Stellung, dass der behandelnde Psychiater im Schreiben vom 27. April 2023 keine diagnoserelevanten Befunde und Symptome beschreibe, aus denen eine schwere depressive Episode abgeleitet werden könne.