3.2. Dr. med. B. hält in seinem Sprechstundenbericht vom 27. April 2023, welchen der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers der Beschwerdegegnerin vor Erlass der angefochtenen Verfügung eingereicht hat, folgendes fest: Der Patient befinde sich seit Januar 2019 in seiner ärztlich-psychiatrischen Behandlung. Er stellte die Diagnosen einer schweren rezidivierenden depressiven Störung (F33.2) und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung (F61.0). Der Patient nehme die Medikamente Olanzapin 5 mg, Trimipramin 100 mg, Eszitalopram 20 mg und Pantoprazol 20 mg. Die Symptome beim Patienten hätten sich anhaltend verschlechtert und chronifiziert.