Eine Überprüfung zumindest der Medikamentencompliance fehle ebenfalls oder gehe mindestens aus den Akten nicht hervor. Auch schildere der Versicherte aktuell vorrangig seine psychosozialen Probleme und Auseinandersetzungen mit seiner Ehefrau. Auffällig sei auch, dass diese Partnerschaftskonflikte Grund gewesen sein sollten für das Aufsuchen des Psychiaters B., also gar nicht das Rückenleiden.