Aus rein psychiatrischer Sicht bestehe aktuell und retrospektiv eine volle Arbeitsfähigkeit sowohl in der angestammten sowie in einer angepassten beruflichen Tätigkeit. Die auffälligen Inkonsistenzen, die im Schlussbericht der beruflichen Integration vom April 2020 zu entnehmen seien, scheine der Psychiater B. nicht gekannt zu haben, zumindest gehe auch nicht aus seinen Berichten eine differenzierte Abgrenzung solcher versicherungsfremder Einflussfaktoren hervor. Eine Überprüfung zumindest der Medikamentencompliance fehle ebenfalls oder gehe mindestens aus den Akten nicht hervor.