Diese Verhaltensauffälligkeiten seien nicht durch das psychiatrische Störungsbild erklärbar. Die vom behandelnden Psychiater angegebene Schwere der psychischen Symptomatik finde kein Korrelat in der Behandlungsaktivität, wie die nicht detektierbaren Wirkstoffspiegel der Psychopharmaka als auch der Schmerzmittel belegen würden. Ohne offensichtliche Notwendigkeit zur Einnahme von Analgetika wäre aber auch ein solcher schwerer Schmerz, der Grundlage für die vermeintlich schwere depressive Symptomatik sein solle, wie der behandelnde Psychiater angenommen habe, nicht nachvollziehbar.