Er versuche, sich abzulenken, was mit der Arbeit auch gelinge. Selbst wenn man gemäss den Angaben im psychiatrischen Bericht vom 2/2019 noch von einer damaligen depressiven Episode ausgehen würde, so sei es in der Zwischenzeit beim Versicherten zu einer deutlichen Verbesserung der Beschwerdesymptomatik gemäss aktuellem klinischem Befund gekommen, obwohl keine Medikamenteneinnahme belegt werden könne. Die Integrationsmassnahmen seien durch das Verhalten des Versicherten offensichtlich unwirksam gemacht worden. Diese Verhaltensauffälligkeiten seien nicht durch das psychiatrische Störungsbild erklärbar.